26.07.2024

Landeskirche und Diakonie reagieren auf Warnstreik-Ankündigung der Gewerkschaft ver.di

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Gemeinsame Pressemitteilung: Trotz einer beim Arbeitsgericht Erfurt eingereichten Unterlassungsklage (vgl. Pressemitteilung vom 22. Juli 2024) hat die Gewerkschaft ver.di den Aufruf für einen Warnstreik veröffentlicht und dem Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar dessen Durchführung für den 1. August 2024 angekündigt.

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM), die Diakonie Mitteldeutschland und das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar sehen sich daher gezwungen, deshalb auch einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und haben heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Erfurt gegen den ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gestellt.

Die beklagte Gewerkschaft soll es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu dem Warnstreik aufzurufen beziehungsweise einen solchen am 1. August 2024 am Klinikum Weimar zu organisieren oder durchzuführen.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, erneuert seinen Aufruf an ver.di sich in die Tarifgestaltung im Rahmen des geltenden Kirchenrechts einzubringen. „Die gewerkschaftliche Betätigung ist willkommen. Jede Gewerkschaft hat die Möglichkeit, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen. Allerdings ohne Arbeitskampf, da dieser - für uns nicht akzeptabel – den uns wichtigen und unabdingbaren Dienst am Nächsten beschädigt.“