07.06.2024

Deutliche Tarifverbesserungen für Diakonie-Mitarbeitende beschlossen

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Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Mitteldeutschland hat am Mittwoch Beschlüsse zu höheren Entgelten und einem Urlaubstag mehr ab dem 1. Januar 2025 gefasst. Die Kommission setzt sich paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern zusammen und ist allein und unabhängig dafür verantwortlich, Entscheidungen zum Arbeitsrecht und zu den verbindlichen Tarifen in der Diakonie Mitteldeutschland zu fällen.

Die geplante Erhöhung erbringt im nächsten Jahr eine lineare Entgeltsteigerung inklusive der Ausbildungsentgelte von 5,4 Prozent. Individuell werden Mitarbeitende je nach Eingruppierung eine Erhöhung von mehr als zwölf Prozent erhalten. Hier wirken sich auch Anpassungen bei Einarbeitungs- und Erfahrungsstufen aus. Rückwirkend zum 1. Mai dieses Jahres gibt es außerdem eine Erhöhung und Ausweitung der Pflegezulage. Die Zahl der Urlaubstage wird von derzeit 30 im nächsten Jahr auf 31 erhöht.

Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, ist froh über den erreichten Kompromiss: „Die Anhebung der Entlohnung zwischen fünf und teilweise zwölf Prozent zum 1. Januar 2025 ist ein gutes und wichtiges Signal für rund 35.000 Mitarbeitende unter dem Dach unseres Verbandes. Diese Anhebung ist für die Mitarbeitenden wirksamer als ein einmaliger Inflationsausgleich, um den zuletzt gerungen wurde. Die konstruktive und zukunftsorientierte Arbeit der unabhängigen Arbeitsrechtlichen Kommission zeigt, dass unser kirchlich-diakonisches Modell der Tariffindung im Dritten Weg gut, nachhaltig und sachdienlich funktioniert. Die paritätische Aushandlung zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern schafft die Akzeptanz und die Grundlage dafür, dass wir in der Diakonie alltäglich auf unser wichtigstes Ziel einzahlen können: den helfenden Dienst am Menschen.“

Mit dem zusätzlichen Urlaubstag ergibt sich aus den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Mitteldeutschland eine Gesamtzahl an 33 bezahlten freien Tagen im Jahr, da schon seit längerem der 24. und 31. Dezember als komplett dienstfreie Tage gerechnet werden.